2004/615/EG: Entscheidung der Kommission vom 23. Juli 2004 zur Änderung der Entscheidung 2004/111/EG zur Durchführung von Erhebungen über Geflügelpestvorkommen in Haus- und Wildgeflügelbeständen in den Mitgliedstaaten im Jahr 2004 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 2459)(Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Entscheidung 2004/111/EG wird wie folgt geändert: 1. Artikel 1 erhält folgende Fassung: „Die Mitgliedstaaten legen der Kommission bis 15. Juni 2004 gemäß den im Anhang festgelegten Vorschriften und Leitlinien Pläne für Erhebungen über Geflügelpestvorkommen in Haus- und Wildgeflügelbeständen vor.“ 2. In Artikel 2 wird die Angabe „600000 EUR“ durch die Angabe „1000000 EUR“ ersetzt. 3. Der Text im Anhang wird der Entscheidung 2004/111/EG als Anhang angefügt.
Article 2
Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions