Beschluss des Verwaltungsrates von Europol vom 30. April 2004 über die Zustimmung zu den von Europol festgelegten Bedingungen und Verfahren zur Anpassung der Beträge, die im Anhang zum Beschluss des Verwaltungsrates von Europol vom 16. November 1999 genannt sind und die sich auf die Besteuerung von an Europol-Mitarbeiter gezahlten Gehältern und Bezügen zu Gunsten von Europol beziehen
Text
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Article 1
Mit Wirkung vom 1. Juli 2003: 1. wird der in Artikel 4 Satz 1 des Anhangs zum Beschluss des Verwaltungsrates von Europol vom 16. November 1999 aufgeführte Betrag durch 110,02 € ersetzt; 2. werden die in der in Artikel 4 des Anhangs zum Beschluss des Verwaltungsrates von Europol vom 16. November 1999 enthaltenen Tabelle aufgeführten Werte in Euro durch folgende Beträge ersetzt: 8 % auf Beträge zwischen 110,02 € und 1.937,87 € 10 % auf Beträge zwischen 1.937,88 € und 2.669,12 € 12,5 % auf Beträge zwischen 2.669,13 € und 3.058,96 € 15 % auf Beträge zwischen 3.058,97 € und 3.473,91 € 17,5 % auf Beträge zwischen 3.473,92 € und 3.863,78 € 20 % auf Beträge zwischen 3.863,79 € und 4.241,66 € 22,5 % auf Beträge zwischen 4.241,67 € und 4.631,49 € 25 % auf Beträge zwischen 4.631,50 € und 5.009,38 € 27,5 % auf Beträge zwischen 5.009,39 € und 5.399,22 € 30 % auf Beträge zwischen 5.399,23 € und 5.777,12 € 32,5 % auf Beträge zwischen 5.777,13 € und 6.166,96 € 35 % auf Beträge zwischen 6.166,97 € und 6.545,44 € 40 % auf Beträge zwischen 6.545,45 € und 6.935,29 € 45 % auf Beträge über 6.935,30 €.
Article 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.
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