Skip to content
Seqlense EUR-Lex

2004/660/EG: Beschluss der Kommission vom 5. Juli 2004 über einen Gemeinsamen Standpunkt der Gemeinschaft zu den Änderungen der Anlagen von Anhang 6 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen

CELEX
32004D0660
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2004-07-05
In force since
2004-07-05
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Gemeinsame Standpunkt der Gemeinschaft in dem mit Artikel 6 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Ausschuss für Landwirtschaft beruht auf dem diesem Beschluss beigefügten Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses für Landwirtschaft.

Article 2

Gemäß der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschuss für Landwirtschaft erfolgt die Unterzeichnung dieses Entwurfs eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses für Landwirtschaft im Namen der Europäischen Gemeinschaft durch Michael Scannell in seiner Funktion als Delegationsleiter für Fragen, die in den Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz fallen; Hans-Christian Beaumond in seiner Funktion als Sekretär des Gemischten Ausschusses für Landwirtschaft.

Article 3

Der Beschluss des Gemischten Ausschusses für Landwirtschaft wird nach seiner Annahme im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Article 1

Die Anlagen von Anhang 6 des Abkommens werden durch den Text in der Anlage dieses Beschlusses ersetzt.

Article 2

Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 2004 in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions