2004/737/EG:Entscheidung des Rates vom 21. Oktober 2004 zur Ermächtigung Italiens zur Anwendung einer von Artikel 2 Absatz 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichenden Regelung
Text
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Article 1
Abweichend von Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie 77/388/EWG wird die italienische Republik zum Abschluss eines Abkommens mit der Schweiz dahingehend ermächtigt, dass auf die Benutzungsgebühren für den Gran-San-Bernadino-Tunnel keine Mehrwertsteuer erhoben wird. Die Ermächtigung wird unter der Voraussetzung gewährt, dass die Republik Italien jährlich eine Schätzung der Mindereinnahmen bei der im Stadium des Endverbrauchs fälligen Steuer vornimmt und in die Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage für ihren Beitrag zu den Eigenmitteln der Gemeinschaft einen entsprechenden Ausgleichsbetrag einbezieht.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Italienische Republik gerichtet.
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