2004/838/EG: Entscheidung der Kommission vom 10. Dezember 2003 über die staatlichen Beihilfen, die Frankreich zugunsten von France 2 und France 3 gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 4497)Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Die Investitionszuschüsse, die France 2 und France 3 vom französischen Staat erhalten haben, und die Kapitalerhöhungen, die von 1988 bis 1994 zugunsten von France 2 vorgenommen wurden, stellen staatliche Beihilfen dar, die nach Artikel 86 Absatz 2 EG-Vertrag mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sind.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Französische Republik gerichtet.
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