2004/853/EG: Entscheidung des Rates vom 7. Dezember 2004 zur Ermächtigung der Französischen Republik und der Italienischen Republik, eine von Artikel 3 Absatz 1 der Sechsten Richtlinie (77/388/EWG des Rates) zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichenden Regelung anzuwenden
Text
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Article 1
Abweichend von Artikel 3 der Richtlinie 77/388/EWG werden Frankreich und Italien ermächtigt, die Fahrbahn im Montblanc (Monte Bianco)-Tunnel und im Fréjus-Tunnel in ihrer gesamten Länge als Teil des Hoheitsgebiets desjenigen Mitgliedstaats anzusehen, in dem die jeweilige Fahrt auf der Fahrbahn beginnt.
Article 2
Artikel 1 gilt ausschließlich für die Tunnelmaut.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Französische Republik und an die Italienische Republik gerichtet.
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