2004/859/EG: Beschluss des Rates vom 25. Oktober 2004 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen, das Protokoll Nr. 2 zum bilateralen Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen betreffendText von Bedeutung für den EWR
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Article 1
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen, das Protokoll Nr. 2 zum bilateralen Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen betreffend, wird hiermit im Namen der Gemeinschaft angenommen. Der Wortlaut des Abkommens ist im Anhang dieses Beschlusses enthalten.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Abkommen rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen.
Article 3
Die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen werden gemäß dem in Artikel 4 Absatz 2 genannten Verfahren erlassen.
Article 4
1 (1) Die Kommission wird vom Verwaltungsausschuss für horizontale Fragen des Handels mit landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen gemäß Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 3448/93 des Rates (4) unterstützt.
2 (2) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten Artikel 4 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG. Der Zeitraum nach Artikel 4 Absatz 3 des Beschlusses 1999/468/EG wird auf einen Monat festgesetzt.
3 (3) Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
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