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2004/889/EG: Beschluss des Rates vom 16. November 2004 zum Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Volksrepublik China über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich

CELEX
32004D0889
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2004-11-16
In force since
2004-11-16
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the xhtml manifestation.

Article 1

Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Volksrepublik China über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.

Article 2

Die Kommission, unterstützt von Vertretern der Mitgliedstaaten, vertritt die Gemeinschaft in dem mit Artikel 21 des Abkommens eingesetzten Gemischten Ausschuss für Zusammenarbeit im Zollbereich.

Article 3

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen.

Article 4

Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 22 des Abkommens vorgesehene Notifizierung im Namen der Gemeinschaft vor ( 1 ) .

Relations

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