2004/920/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 2004 über eine Ausnahme der Inselgruppe der Azoren von Bestimmungen der Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 4880)
Text
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Article 1
Portugal wird für die neun Inseln der Azoren eine Ausnahme von den einschlägigen Bestimmungen der Kapitel IV, V, VI und VII sowie des Kapitels III, soweit die Umrüstung, Modernisierung und Erweiterung bestehender Kapazität betroffen ist, gewährt.
Article 2
Die portugiesische Energieregulierungsbehörde beobachtet die Entwicklung des Elektrizitätssektors der Azoren und meldet der Kommission jede nennenswerte Änderung in diesem Sektor, die eine Überprüfung der gewährten Ausnahme erforderlich machen könnte. Ein erster Bericht wird vier Jahre nach dem Datum dieser Entscheidung und ein zweiter neun Jahre nach diesem Datum vorgelegt werden.
Article 3
Diese Ausnahme gilt unbefristet. Sie kann von der Kommission überprüft werden, falls im Elektrizitätssektor der Azoren nennenswerte Änderungen eintreten.
Article 4
Diese Entscheidung ist an die Portugiesische Republik gerichtet.
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