Gemeinsamer Standpunkt 2004/698/GASP des Rates vom 14. Oktober 2004 zur Aufhebung der restriktiven Maßnahmen gegen Libyen
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Article 1
Der Beschluss 93/614/GASP und der Gemeinsame Standpunkt 1999/261/GASP des Rates werden hiermit aufgehoben.
Article 2
Die Maßnahmen zum Schutz von Wirtschaftbeteiligten gegen Forderungen in Verbindung mit Verträgen und Transaktionen, deren Erfüllung von der Verhängung der restriktiven Maßnahmen aufgrund von UNSCR 883 (1993) und damit zusammenhängenden Resolutionen betroffen war, bleiben in Kraft.
Article 3
Dieser Gemeinsame Standpunkt wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Article 4
Dieser Gemeinsame Standpunkt wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Relations
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