Entscheidung der Kommission vom 16/09/2004 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.3549 - KKR / DLJ / JOSTENS - VON HOFFMANN - ARCADE) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der englische Text ist verbindlich) Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.3549 KKR/DLJ/JOSTENS-VON HOFFMANN-ARCADE) (2004/C 277/07) (Text von Bedeutung für den EWR) Am 16. September 2004 hat die Kommission entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn insofern für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären.
Diese Entscheidung stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) der Ratsverordnung (EG) Nr. 139/2004. Der vollständige Text der Entscheidung ist nur auf Englisch erhältlich und wird nach Herausnahme eventuell darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht. Er ist erhältlich: - gebührenfrei auf der Europa-Wettbewerb-Website (http://europa.eu.int/comm/competition/mergers/cases/). Diese Website ermöglicht, einzelne Entscheidungen der Fusionskontrolle aufzufinden, einschließlich Suchmöglichkeiten nach Unternehmen, Fallnummer, Datum und Sektor. - in Elektronik-Format, über die "CEN" Version der CELEX-Datenbank, unter der Dokumentennummer 32004M3549.
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