Verordnung (EG) Nr. 879/2004 der Kommission vom 29. April 2004 zur vorläufigen Zulassung eines neuen Verwendungszwecks eines Zusatzstoffes, der in Futtermitteln bereits zugelassen ist (Saccharomyces cerevisiae) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Anhang zu dieser Verordnung aufgeführte Zubereitung der Gruppe „Mikroorganismen“ wird zur Verwendung als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen vorläufig zugelassen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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