Verordnung (EG) Nr. 2166/2004 der Kommission vom 17. Dezember 2004 über die Eröffnung von Zollkontingenten für 2005 für die Einfuhr von bestimmten landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen mit Ursprung in der Schweiz in die Europäische Gemeinschaft
Text
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Article 1
Die Zollkontingente für die Einfuhr der im Anhang aufgeführten landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in der Schweiz in die Gemeinschaft werden für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2005 unter Zollbefreiung eröffnet. Für die Einfuhr von in Tabelle 2 des Anhangs aufgeführten Waren, die das zollfreie Kontingent übersteigen, beträgt der Zollsatz 9,1 %.
Article 2
Die Gemeinschaftszollkontingente nach Artikel 1 werden von der Kommission gemäß den Bestimmungen der Artikel 308a, 308b und 308c der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 verwaltet.
Article 3
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2005.
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