Skip to content
Seqlense EUR-Lex

2005/5/EG: Entscheidung der Kommission vom 27. Dezember 2004 mit Verfahrensvorschriften für gemeinschaftliche Vergleichsprüfungen und -tests mit Saatgut und Vermehrungsmaterial bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen, Gemüsesorten und Reben im Rahmen der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG, 68/193/EWG, 92/33/EWG, 2002/54/EG, 2002/55/EG, 2002/56/EG und 2002/57/EG des Rates für die Jahre 2005 bis 2009 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 5264)Text von Bedeutung für den EWR

CELEX
32005D0005
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2004-12-27
In force since
2004-12-27
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

In den Jahren 2005 bis 2009 werden gemeinschaftliche Vergleichsprüfungen und -tests mit Saatgut und Vermehrungsmaterial der im Anhang aufgeführten Pflanzen durchgeführt. Die zuschussfähigen Kosten dieser Prüfungen und Tests für das Jahr 2005 sowie die maximale Gemeinschaftsbeteiligung sind im Anhang festgesetzt. Die Einzelheiten der Prüfungen und Tests sind im Anhang festgelegt.

Article 2

Soweit in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet in der Regel Vermehrungs- und Pflanzmaterial der im Anhang aufgeführten Pflanzen vermehrt oder vermarktet wird, nehmen die Mitgliedstaaten Proben dieses Materials und stellen dies der Kommission zur Verfügung.

Article 3

Sofern die erforderlichen Mittel verfügbar sind kann die Kommission beschließen, die im Anhang vorgesehenen Prüfungen und Tests in den Jahren 2006 bis 2009 fortzuführen. Die maximale Gemeinschaftsbeteiligung, die 80 % der zuschussfähigen Kosten der auf diese Weise verlängerten Prüfungen und Tests entspricht, darf die im Anhang festgesetzten Höchstbeträge nicht überschreiten.

Article 4

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions