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Seqlense EUR-Lex

2005/130/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. Dezember 2004 zur Festsetzung der Finanzhilfe der Gemeinschaft für die durch die Tilgung der Maul- und Klauenseuche im Vereinigten Königreich im Jahr 2001 entstandenen Kosten (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 5460)

CELEX
32005D0130
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2004-12-30
In force since
2005-01-04
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Betrag der zusätzlichen Finanzhilfe der Gemeinschaft für die im Zusammenhang mit der Tilgung der Maul- und Klauenseuche im Vereinigten Königreich im Jahr 2001 entstandenen Betriebs- und anderen Kosten laut der Entscheidung 2003/676/EG wird auf 156972555 EUR festgesetzt. Aufgrund der bereits erfolgten Vorauszahlung von 40 Mio. EUR wird der Restbetrag von 116972555 EUR bezahlt werden, sobald die notwendigen Kredite verfügbar sind.

Article 2

Diese Entscheidung ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.

Relations

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