2005/262/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. April 2004 betreffend die Beihilfe, die Frankreich zugunsten des Centre d'Exportation du Livre Français (CELF) durchgeführt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 1361)Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Die Beihilfe, die Frankreich der Coopérative d'exportation du livre français (CELF) zwischen 1980 und 2001 für die Bearbeitung geringer Bestellungen französischsprachiger Bücher gewährte, ist eine Beihilfe im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag. Da es Frankreich unterlassen hat, diese Beihilfe der Kommission vor ihrer Ausreichung zu notifizieren, wurde diese rechtswidrig gewährt. Die Beihilfe ist jedoch gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe d) EG-Vertrag mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Republik Frankreich gerichtet.
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