2005/322/EG: Entscheidung der Kommission vom 26. Februar 2005 über einen Antrag des Vereinigten Königreichs gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 411)
Text
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Article 1
Der Antrag des Vereinigten Königreichs gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002, das Verbot der Gespannfischerei auf Seebarsch in der 12-Seemeilen-Zone vor der Südwestküste Englands auf Schiffe anderer Mitgliedstaaten auszudehnen, wird abgelehnt.
Article 2
Diese Entscheidung ist an das Königreich Belgien, die Französische Republik und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland gerichtet.
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