2005/323/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. April 2005 zu den Sicherheitsanforderungen, die gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch Europäische Normen über schwimmfähige Freizeitartikel zur Benutzung auf dem Wasser oder im Wasser abzudecken sind (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1209) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Erfasste Produkte und Anwendungsbereich
Diese Entscheidung gilt für schwimmfähige Freizeitartikel zur Benutzung auf dem Wasser oder im Wasser gemäß den Festlegungen in Teil I des Anhangs, soweit sie nicht durch anderweitige produktspezifische EU-Vorschriften erfasst sind. Von dieser Entscheidung ausgenommen sind insbesondere schwimmfähige Freizeitartikel, die unter die Richtlinien 88/378/EWG, 89/686/EWG und 94/25/EG fallen.
Article 2 Sicherheitsanforderungen
Die Sicherheitsanforderungen an die Produkte gemäß Artikel 1 sind in Teil II des Anhangs festgelegt.
Article 3 Adressaten
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions