2005/388/EG: Beschluss der Kommission vom 2. Mai 2005 betreffend die erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Handelshemmnis, das in den von Brasilien beibehaltenen Handelspraktiken mit Auswirkungen auf den Handel mit runderneuerten Reifen besteht (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1302)
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Article 1
Das von der brasilianischen Regierung verhängte Einfuhrverbot für runderneuerte Reifen und die damit verbundenen Geldstrafen sind offenbar nicht mit Brasiliens Verpflichtungen aus dem Marrakesch-Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation vereinbar und stellen ein Handelshemmnis im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 3286/94 dar.
Article 2
Die Gemeinschaft wird gemäß der Vereinbarung über die Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten und anderen einschlägigen WTO-Bestimmungen gegen Brasilien vorgesehen, um die Beseitigung des Handelshemmnisses zu erreichen.
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