Beschluss 2005/395/GASP des Rates vom 10. Mai 2005 zur Änderung des Beschlusses 2001/80/GASP zu Einsetzung des Militärstabs der Europäischen Union
Text
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Article 2
Das Mandat und die Organisationsstruktur des Militärstabs der Europäischen Union sind im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.“
Article 4
Die Mitglieder des Militärstabs der Europäischen Union unterliegen den Vorschriften des Beschlusses 2003/479/EG des Rates vom 16. Juni 2003 über die Regelung für zum Generalsekretariat des Rates abgeordnete nationale Sachverständige und Militärexperten .
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 3
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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