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Seqlense EUR-Lex

2005/422/EG: Entscheidung der Kommission vom 3. Juni 2005 zur Ermächtigung Frankreichs, die Erhebung von Mai über den Rinderbestand durch das durch Titel I der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 eingeführte System zu ersetzen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1626) Text von Bedeutung für den EWR

CELEX
32005D0422
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2005-06-03
In force since
2005-06-03
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Frankreich wird ermächtigt, anstelle der in der Richtlinie 93/24/EWG vorgesehenen Erhebung vom Mai über den Rinderbestand das in Titel I der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 genannte System zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern zu verwenden, um alle statistischen Informationen zu erhalten, die zur Erfüllung der sich aus der genannten Richtlinie ergebenden Verpflichtungen benötigt werden.

Article 2

Wenn das in Artikel 1 genannte System nicht mehr operationell ist oder wenn es anhand seines Inhalts nicht mehr möglich ist, über alle oder einige Rinderkategorien zuverlässige statistische Informationen zu erhalten, setzt Frankreich zur Schätzung des Rinderbestands oder der betreffenden Kategorien erneut ein statistisches Erhebungssystem ein.

Article 3

Diese Entscheidung ist an die Französische Republik gerichtet.

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