2005/439/EG: Entscheidung der Kommission vom 13. Juni 2005 zur Änderung der Entscheidung 2005/131/EG hinsichtlich der finanziellen Unterstützung eines gemeinschaftlichen Referenzlaboratoriums für Veterinärmedizin und Verbrauchergesundheit (biologische Risiken) im Vereinigten Königreich für das Jahr 2005 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1711)
Text
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Article 1
„(1 Die Gemeinschaft gewährt dem Vereinigten Königreich eine Finanzhilfe für die Aufgaben und Pflichten gemäß Anhang X Kapitel B der Verordnung (EG) Nr. 999/2001, die von Veterinary Laboratories Agency, Addlestone, Vereinigtes Königreich, zur Überwachung transmissibler spongiformer Enzephalopathien durchzuführen bzw. wahrzunehmen sind. Die Höhe dieser Finanzhilfe beträgt für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2005 höchstens 810500 EUR.“
Article 2
Diese Entscheidung ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.
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