2005/467/: Entscheidung der Kommission vom 19. Mai 2004 über die staatliche Beihilfe, die Belgien zugunsten von Sioen Fibres SA gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 1622) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Die Beihilfe, die Belgien in Höhe von 2,86 Mio. EUR zugunsten von Sioen Fibres SA gewähren will, ist mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar. Aus diesem Grunde darf diese Beihilfe nicht gewährt werden.
Article 2
Belgien teilt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe dieser Entscheidung die Maßnahmen mit, die ergriffen wurden, um der Entscheidung nachzukommen.
Article 3
Diese Entscheidung ist an das Königreich Belgien gerichtet.
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