2005/484/EG: Entscheidung der Kommission vom 4. Juli 2005 über das Verfahren zur Bescheinigung der Konformität von Bauprodukten gemäß Artikel 20 Absatz 2 der Richtlinie 89/106/EWG des Rates betreffend Bausätze für Kühlgebäude und Bausätze für Kühlgebäudehüllen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1961) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Konformität der Produkte und Produktfamilien nach Anhang I wird durch ein Verfahren bescheinigt, bei dem zusätzlich zu der werkseigenen Produktionskontrolle durch den Hersteller eine anerkannte Zertifizierungsstelle an der Beurteilung und Überwachung der Produktionskontrolle oder des Produkts selbst beteiligt ist.
Article 2
Das Konformitätsbescheinigungsverfahren nach Anhang II wird in den Mandaten für Leitlinien für europäische technische Zulassungen angegeben.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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