2005/488/EG: Entscheidung der Kommission vom 6. Juli 2005 über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Anpassung der statistischen Systeme der Mitgliedstaaten an die Verordnung (EG) Nr. 501/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über die vierteljährlichen Finanzkonten des Staates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1861)
Text
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Article 1
Den im Anhang aufgeführten Mitgliedstaaten werden — unter den Bedingungen und in den Grenzen, die dieser Anhang vorgibt — Ausnahmegenehmigungen erteilt, damit sie ihre jeweiligen nationalen statistischen Systeme an die Verordnung (EG) Nr. 501/2004 anpassen können.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Tschechische Republik, das Königreich Dänemark, die Bundesrepublik Deutschland, die Republik Estland, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Französische Republik, Irland, die Italienische Republik, die Republik Zypern, die Republik Lettland, die Republik Litauen, das Großherzogtum Luxemburg, die Republik Malta, die Republik Österreich, die Republik Polen, die Republik Slowenien und die Slowakische Republik gerichtet.
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