2005/564/: Entscheidung der Kommission vom 10. Dezember 2003 über die staatliche Beihilfe, die Deutschland in Form von Darlehen der Wagnisbeteiligungsgesellschaft und des Landesförderinstituts zugunsten der Neue Harzer Werke GmbH gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 4496) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Die staatliche Beihilfe in Höhe von 1402985 EUR, die Deutschland in Form der Darlehen der Wagnisbeteiligungsgesellschaft und des Landesförderinstituts zugunsten der Neue Harzer Werke GmbH gewährt hat, ist mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar.
Article 2
1 Deutschland ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um die in Artikel 1 genannte rechtswidrig zur Verfügung gestellte Beihilfe von dem Empfänger zurückzufordern.
2 Die Rückforderung der Beihilfe erfolgt unverzüglich nach den nationalen Verfahren, sofern diese eine sofortige, tatsächliche Vollstreckung der Entscheidung ermöglichen. Die zurückzufordernde Beihilfe umfasst Zinsen von dem Zeitpunkt an, ab dem die rechtswidrige Beihilfe dem Empfänger zur Verfügung stand, bis zu ihrer tatsächlichen Rückzahlung. Die Zinsen werden auf der Grundlage des für die Berechnung des Subventionsäquivalents der Regionalbeihilfen verwendeten Bezugssatzes errechnet.
Article 3
Deutschland teilt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe dieser Entscheidung die Maßnahmen mit, die ergriffen wurden, um der Entscheidung nachzukommen.
Article 4
Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
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