2005/565/: Entscheidung der Kommission vom 9. März 2004 über eine durch Österreich angewendete Beihilferegelung betreffend die Energieabgabenvergütung auf Erdgas und Elektrizität in den Jahren 2002 und 2003 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 325) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Die Abgabenvergütung, die Österreich im Jahr 2002 nach dem durch das 158. Bundesgesetz 2002 novellierten Energieabgabenvergütungsgesetz 1996 gewährt und unverändert bis zum 31. Dezember 2003 verlängert hat, stellt eine rechtswidrige und mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare staatliche Beihilfe dar.
Article 2
Österreich setzt die in Artikel 1 genannte Beihilferegelung, soweit sie fortwirkt, außer Kraft.
Article 3
Österreich ergreift alle notwendigen Schritte, um die Maßnahme rückwirkend, wie von den österreichischen Behörden in ihrem Schreiben vom 5. Dezember 2003 zugesagt, anzupassen.
Article 4
Österreich teilt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe dieser Entscheidung die Maßnahmen mit, die ergriffen wurden, um der Entscheidung nachzukommen.
Article 5
Diese Entscheidung ist an die Republik Österreich gerichtet.
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