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Seqlense EUR-Lex

2005/581/EG: Entscheidung der Kommission vom 25. Juli 2005 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von Isomaltulose als neuartiges Lebensmittel oder neuartige Lebensmittelzutat gemäß der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 2776)

CELEX
32005D0581
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2005-07-25
In force since
2005-07-25
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Isomaltulose nach der Spezifikation im Anhang darf als neuartiges Lebensmittel oder neuartige Lebensmittelzutat zur Verwendung in Lebensmitteln in Verkehr gebracht werden.

Article 2

Der Begriff „Isomaltulose“ ist auf dem Produktetikett oder im Zutatenverzeichnis der jeweiligen Lebensmittel anzugeben. In einer mittels Sternchen (*) deutlich erkennbar angebrachten Fußnote zum Begriff „Isomaltulose“ ist die Angabe „Isomaltulose ist eine Glukose- und Fruktosequelle“ zu machen. Diese Fußnote ist in einer Schrift zu setzen, die mindestens die gleiche Größe hat wie das Verzeichnis der Zutaten selbst.

Article 3

Diese Entscheidung ist an die Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt, Maximilianstraße 10, D-68165 Mannheim, gerichtet.

Relations

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