2005/607/EG: Beschluss der Kommission vom 5. August 2005 zur Finanzierung der Ausgaben für IT-Unterstützung und Kommunikationsmaßnahmen im Bereich Tiergesundheit und Tierschutz im Jahr 2005
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Article 1 Traces
Für die Wartung und Aktualisierung des Systems Traces gemäß der Entscheidung 2004/292/EG der Kommission werden die folgenden Beträge genehmigt: 500000 EUR für die Anschaffung der Ausrüstung und der technischen Unterstützung, die für die Verfügbarkeit und Sicherheit des Systems unerlässlich sind; 300000 EUR für die Anschaffung der logistischen Unterstützung, die als Hilfestellung für die Nutzer des Systems erforderlich ist; 200000 EUR für die Anschaffung der Unterstützung, die für die Wartung und die Anpassung des Systems an rechtliche und technische Entwicklungen erforderlich ist.
Article 2 System für die Mitteilung von Tierseuchen
Für die Wartung des Mitteilungssystems gemäß der Entscheidung 2005/176/EG sowie für die Anschaffung einer kartografischen Software für dieses System wird ein Betrag von 115000 EUR genehmigt.
Article 3 Informationen im Bereich des Tierschutzes
1 Für die folgenden Maßnahmen im Bereich des Tierschutzes wird ein Betrag von 450000 EUR genehmigt: Studie zur Festlegung der Spezifikationen eines Navigationssystems gemäß Anhang I Kapitel VI Nummer 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates; Studie zur Entwicklung von Informations- und Kommunikationstechnologien für Satellitennavigationsausrüstungen, die eine stärkere Effizienz der amtlichen Kontrollen in diesem Bereich ermöglichen.
2 Für die Durchführung einer Umfrage in der Art von „Eurobarometer“ über die Einstellung der Verbraucher zur artgerechten Tierhaltung wird ein Betrag von 250000 EUR genehmigt.
3 Für die Veröffentlichung von Informationen über die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Bereich des Tierschutzes durch die Kommission wird ein Betrag von 145000 EUR genehmigt.
Article 4
Die Finanzierung der Maßnahmen gemäß den Artikeln 1, 2 und 3 und die Auswahl der Vertragnehmer erfolgen auf der Grundlage des bestehenden Rahmenvertrags.
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