2005/616/EG: Beschluss der Kommission vom 17. August 2005 über die Überwachung und Beurteilung der Lage der Arbeitnehmerrechte in Belarus mit Blick auf eine vorübergehende Rücknahme der Handelspräferenzen
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1 Die Kommission wird die Lage in Belarus in Bezug auf die Einhaltung der IAO-Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98 während eines Zeitraums von sechs Monaten ab der Veröffentlichung einer entsprechenden Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union überwachen und beurteilen.
2 In dieser Bekanntmachung wird die Kommission Belarus auffordern, sich vor Ablauf dieser sechs Monate zu verpflichten, den zwölf Empfehlungen des Berichts des IAO-Untersuchungsausschusses vom Juli 2004 Folge zu leisten und die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um innerhalb von acht Monaten den Grundsätzen zu entsprechen, auf die in der IAO-Erklärung von 1998 über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit verwiesen wird.
3 Sofern sich Belarus nicht hierzu verpflichtet, wird die Kommission dem Rat nach Ablauf des in Absatz 1 genannten Zeitraums von sechs Monaten einen Vorschlag für eine vorübergehende Rücknahme der Handelspräferenzen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2501/2001 unterbreiten.
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