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2005/616/EG: Beschluss der Kommission vom 17. August 2005 über die Überwachung und Beurteilung der Lage der Arbeitnehmerrechte in Belarus mit Blick auf eine vorübergehende Rücknahme der Handelspräferenzen

CELEX
32005D0616
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2005-08-17
In force since
2005-08-17
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article Artikel

1 Die Kommission wird die Lage in Belarus in Bezug auf die Einhaltung der IAO-Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98 während eines Zeitraums von sechs Monaten ab der Veröffentlichung einer entsprechenden Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union überwachen und beurteilen.

2 In dieser Bekanntmachung wird die Kommission Belarus auffordern, sich vor Ablauf dieser sechs Monate zu verpflichten, den zwölf Empfehlungen des Berichts des IAO-Untersuchungsausschusses vom Juli 2004 Folge zu leisten und die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um innerhalb von acht Monaten den Grundsätzen zu entsprechen, auf die in der IAO-Erklärung von 1998 über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit verwiesen wird.

3 Sofern sich Belarus nicht hierzu verpflichtet, wird die Kommission dem Rat nach Ablauf des in Absatz 1 genannten Zeitraums von sechs Monaten einen Vorschlag für eine vorübergehende Rücknahme der Handelspräferenzen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2501/2001 unterbreiten.

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