2005/631/EG: Entscheidung der Kommission vom 29. August 2005 über grundlegende Anforderungen in Sinne der Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Sicherstellung des Zugangs von Cospas-Sarsat-Ortungsbaken zu Notfalldiensten (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 3059) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Diese Entscheidung gilt für Ortungsbaken, die für den Betrieb auf 406 MHz mit dem Cospas-Sarsat-System bestimmt sind und nicht unter die Entscheidung 2004/71/EG fallen.
Article 2
Die Ortungsbaken im Sinne von Artikel 1 sind so auszulegen, dass ihre einwandfreie Funktion gemäß den üblichen Betriebsbedingungen in der Umgebung, in der sie eingesetzt werden könnten, gewährleistet ist. Unter den in einem Notfall herrschenden Bedingungen haben sie eine klare und stabile Kommunikation mit hoher Güte zu ermöglichen, indem sie sämtlichen Anforderungen des Cospas-Sarsat-Systems genügen.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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