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Seqlense EUR-Lex

2005/633/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. August 2005 zur Zuweisung eines zusätzlichen Tages, an dem sich Fischereifahrzeuge gemäß Anhang IVa der Verordnung (EG) Nr. 27/2005 des Rates außerhalb des Hafens aufhalten dürfen, an Deutschland (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 3153)

CELEX
32005D0633
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2005-08-30
In force since
2005-08-30
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Für Fischereifahrzeuge aus Deutschland, die Grundschleppnetze, Wadennetze oder ähnliche Zugnetze mit einer Maschenöffnung von über 120 mm, ausgenommen Baumkuren, an Bord mitführen, wird zusätzlich zu der in Anhang IVa Nummer 6 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 27/2005 festgelegten Anzahl ein weiterer Tag je Kalendermonat zugewiesen.

Article 2

Fischereifahrzeuge, denen ein zusätzlicher Tag nach Artikel 1 zugewiesen wurde, dürfen diesen auf ein anderes Fischereifahrzeug nur übertragen, wenn: a) das betreffende Fischereifahrzeug ausschließlich Fanggerät mit einer Maschenöffnung von über 120 mm verwendet; b) die Bedingungen gemäß Anhang IVa Nummer 10 der Verordnung (EG) Nr. 27/2005 erfüllt sind.

Article 3

Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.

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