2005/685/EG: Entscheidung der Kommission vom 22. Juli 2005 über die Gewährung von Ausnahmeregelungen für bestimmte Mitgliedstaaten in Bezug auf die nach der Verordnung (EG) Nr. 1450/2004 für die Berichtsjahre 2004 und 2006 zu erstellenden Statistiken (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 2772) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Ausnahmeregelungen gemäß dem Anhang dieser Entscheidung werden Griechenland, Frankreich, Italien, Malta und Österreich gewährt.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Hellenische Republik, die Französische Republik, die Italienische Republik, die Republik Malta und die Republik Österreich gerichtet.
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