Skip to content
Seqlense EUR-Lex

2005/713/EG: Entscheidung des Rates vom 11. Oktober 2005 zur Ermächtigung der Bundesrepublik Deutschland und des Königreichs der Niederlande, eine von Artikel 3 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichende Regelung anzuwenden

CELEX
32005D0713
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2005-10-11
In force since
2005-10-15
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Abweichend von Artikel 3 der Richtlinie 77/388/EWG werden die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich der Niederlande ermächtigt, den gesamten Baustellenbereich der Grenzbrücke über den Rodebach zwischen Selfkant (nördlich von Millen, Deutschland) und Echt-Susteren (nördlich von Sittard, Niederlande) und nach ihrer Fertigstellung die Grenzbrücke für Lieferungen von Gegenständen und für Dienstleistungen, für innergemeinschaftliche Erwerbe sowie für Einfuhren von Gegenständen im Zusammenhang mit dem Bau, der Instandsetzung oder der Erneuerung der Brücke als im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelegen anzusehen.

Article 2

Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland und an das Königreich der Niederlande gerichtet.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions