2005/788/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. November 2005 über die Nichtaufnahme von Naled in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und die Aufhebung der Zulassungen für diesen Wirkstoff enthaltende Pflanzenschutzmittel (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 4351) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Naled wird nicht als Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen.
Article 2
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass a) Zulassungen von naledhaltigen Pflanzenschutzmitteln bis 11. Mai 2006 widerrufen werden; b) ab 12. November 2005 keine Zulassungen von naledhaltigen Pflanzenschutzmitteln gewährt oder verlängert werden.
Article 3
Fristen, die die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 Absatz 6 der Richtlinie 91/414/EWG für die Beseitigung, die Lagerung, den Absatz bzw. die Anwendung bestehender Lagervorräte gewähren, sind so kurz wie möglich zu halten und enden spätestens am 11. Mai 2007.
Article 4
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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