2005/817/EG,Euratom: Entscheidung der Kommission vom 21. November 2005 mit der die Republik Lettland ermächtigt wird, die Bemessungsgrundlage für die MwSt.-Eigenmittel bei bestimmten Gruppen von Umsätzen anhand annähernder Schätzungen zu ermitteln (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 4424)
Text
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Article 1
Die Republik Lettland wird ermächtigt, entsprechend Artikel 6 Absatz 3 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 vom 1. Mai 2004 an bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die MwSt.-Eigenmittel für die folgenden, in Anhang F der Sechsten MwSt.-Richtlinie aufgeführten Umsatzgruppen annähernde Schätzungen zugrunde zu legen: 1. Dienstleistungen von Autoren, Künstlern und Interpreten (Anhang F Nummer 2); 2. Personenbeförderung (Anhang F Nummer 17).
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Republik Lettland gerichtet.
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