2005/849/EG: Entscheidung der Kommission vom 29. November 2005 zur Durchführung der Richtlinie 72/166/EWG des Rates in Bezug auf die Kontrolle der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 4580) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Vom 1. Januar 2006 an verzichten die Mitgliedstaaten auf eine Kontrolle der Haftpflichtversicherung bei Fahrzeugen, die ihren gewöhnlichen Standort im Gebiet von Andorra haben und unter Nachtrag Nr. 2 vom 26. Mai 2005 zu dem multilateralen Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und anderer assoziierter Staaten fallen.
Article 2
Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission unverzüglich über die zur Durchführung dieser Entscheidung getroffenen Maßnahmen.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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