2005/863/EG: Entscheidung der Kommission vom 2. Dezember 2005 zur Festsetzung der Finanzhilfe der Gemeinschaft für die durch die Tilgung der klassischen Schweinepest in Spanien Ende 2001 und im Jahr 2002 entstandenen Kosten (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 4627)
Text
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Article 1
Der Gesamtbetrag der Finanzhilfe der Gemeinschaft für die im Rahmen der Tilgung der klassischen Schweinepest in Spanien Ende 2001 und im Jahr 2002 entstandenen Kosten wird gemäß der Entscheidung 2003/494/EG auf 6784124,44 EUR festgesetzt. In Anbetracht der gemäß der Entscheidung 2003/494/EG bereits erfolgten ersten Teilzahlung von 6 Mio. EUR wird der Restbetrag von 784124,44 EUR an Spanien ausgezahlt.
Article 2
Diese Entscheidung ist an das Königreich Spanien gerichtet.
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