2005/884/EG: Entscheidung des Rates vom 2. Dezember 2005 über die Auswirkungen des Beitritts der Tschechischen Republik und der Republik Polen zur Europäischen Union auf die Beteiligung der Europäischen Gemeinschaft am Vertrag über die Internationale Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung sowie an der Vereinbarung über die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
1 Die Europäische Gemeinschaft ist mit Wirkung vom 1. Mai 2004 nicht mehr Vertragspartei des Vertrags über die Internationale Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung und der Vereinbarung über die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe.
2 Die Kommission wird erforderlichenfalls mit der Tschechischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen Lösungen für etwaige zeitweilige Probleme vereinbaren, die aus dem Ausscheiden der Gemeinschaft aus den Übereinkünften zum Schutz von Oder und Elbe erwachsen könnten.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Tschechische Republik, die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Polen gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions