2005/908/EG: Entscheidung der Kommission vom 14. Dezember 2005 zur Änderung der Richtlinie 2002/56/EG des Rates hinsichtlich des in Artikel 21 Absatz 3 festgesetzten Datums, bis zu dem die Mitgliedstaaten die Gültigkeitsdauer der Beschlüsse über die Gleichwertigkeit von Pflanzkartoffeln aus Drittländern verlängern dürfen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 5020) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
In Artikel 21 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2002/56/EG wird „31. März 2005“ durch „31. März 2008“ ersetzt.
Article 2
Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.
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