2005/923/EG: Beschluss des Rates vom 2. Dezember 2005 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Protokolls Bodenschutz , des Protokolls Energie und des Protokolls Tourismus zur Alpenkonvention
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Article 1
Unterzeichnung des Protokolls „Bodenschutz“, des Protokolls „Energie“ und des Protokolls „Tourismus“ zur Alpenkonvention, geschehen zu Salzburg am 7. November 1991, wird — vorbehaltlich des Abschlusses dieser Protokolle — im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut der Protokolle und der Erklärungen dazu ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die in Artikel 1 genannten Protokolle vorbehaltlich ihres Abschlusses im Namen der Gemeinschaft zu unterzeichnen und die Erklärungen zu hinterlegen.
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