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Seqlense EUR-Lex

2005/940/EG: Entscheidung der Kommission vom 1. Oktober 2003 über eine staatliche Beihilfe, die Deutschland zugunsten von Jahnke Stahlbau GmbH, Halle, gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 3375) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32005D0940
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2003-10-01
In force since
2005-12-24
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Beihilfen Deutschlands an die Jahnke Stahlbau GmbH in Höhe von 560000 EUR in Form von zwei Darlehen der BvS und 260000 EUR in Form von einem Darlehen des Landes Sachsen-Anhalt sind mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar.

Article 2

Die Beihilfe Deutschlands in Form einer Bürgschaft des Landes Sachsen-Anhalt zugunsten von Jahnke Stahlbau GmbH in Höhe von 2000000 EUR ist mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar.

Article 3

1 Deutschland ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um die in Artikel 1 genannten, rechtswidrig zur Verfügung gestellten Beihilfen vom dem Empfänger zurückzufordern.

2 Die Rückforderung der Beihilfen erfolgt nach den nationalen Verfahren, sofern diese die sofortige, tatsächliche Vollstreckung der Entscheidung ermöglichen. Die zurückzufordernde Beihilfe umfasst Zinsen von dem Zeitpunkt an, ab dem die Beihilfe dem Empfänger zur Verfügung stand, bis zu ihrer tatsächlichen Rückzahlung. Die Zinsen werden auf der Grundlage des für die Berechnung des Subventionsäquivalents der Regionalbeihilfen verwendeten Bezugssatzes berechnet.

Article 4

Deutschland teilt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe dieser Entscheidung die Maßnahmen mit, die ergriffen wurden, um der Entscheidung nachzukommen.

Article 5

Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.

Relations

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