2005/964/EG: Beschluss des Rates vom 21. Dezember 2005 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Übereinkommens über die Zollfreiheit für integrierte Multichip-Schaltungen (MCP) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Das Übereinkommen über die Zollfreiheit für integrierte Multichip-Schaltungen (MCP) wird im Namen der Gemeinschaft geschlossen. Der Wortlaut des Übereinkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Die Kommission wird ermächtigt, sich mit den anderen Vertragsparteien des Abkommens auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Übereinkommens zu einigen. Dieser Zeitpunkt wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 3
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Urkunde zur Annahme des Übereinkommens im Namen der Gemeinschaft gemäß Nummer 7 Buchstabe b des Übereinkommens zu hinterlegen.
Relations
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