Beschluss des Verwaltungsrates von Europol vom 19. Oktober 2005 über die Zustimmung zu den von Europol festgelegten Bedingungen und Verfahren zur Anpassung der Beträge, die im Anhang zum Beschluss des Verwaltungsrates von Europol vom 16. November 1999 genannt sind und die sich auf die Besteuerung von an Europol-Mitarbeiter gezahlte Gehälter und Bezüge zu Gunsten von Europol beziehen
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Mit Wirkung vom 1. Juli 2004 1. wird der in Artikel 4 Satz 1 des Anhangs zum Beschluss des Verwaltungsrates von Europol vom 16. November 1999 aufgeführte Betrag durch 110,24 EUR ersetzt; 2. werden die in der in Artikel 4 des Anhangs zu dem Beschluss des Verwaltungsrates von Europol vom 16. November 1999 enthaltenen Tabelle aufgeführten Werte in Euro durch folgende Beträge ersetzt: 8 % auf Beträge zwischen 110,24 EUR und 1941,75 EUR 10 % auf Beträge zwischen 1941,76 EUR und 2674,46 EUR 12,5 % auf Beträge zwischen 2674,47 EUR und 3065,08 EUR 15 % auf Beträge zwischen 3065,09 EUR und 3480,86 EUR 17,5 % auf Beträge zwischen 3480,87 EUR und 3871,51 EUR 20 % auf Beträge zwischen 3871,52 EUR und 4250,14 EUR 22,5 % auf Beträge zwischen 4250,15 EUR und 4640,75 EUR 25 % auf Beträge zwischen 4640,76 EUR und 5019,40 EUR 27,5 % auf Beträge zwischen 5019,41 EUR und 5410,02 EUR 30 % auf Beträge zwischen 5410,03 EUR und 5788,67 EUR 32,5 % auf Beträge zwischen 5788,68 EUR und 6179,29 EUR 35 % auf Beträge zwischen 6179,30 EUR und 6558,53 EUR 40 % auf Beträge zwischen 6558,54 EUR und 6949,16 EUR 45 % auf Beträge über 6949,17 EUR
Article 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions