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Seqlense EUR-Lex

Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 über die Entlastung der Kommission zur Ausübung der Rechnungsvorgänge des Europäischen Entwicklungsfonds (6. EEF) für das Haushaltsjahr 2003

CELEX
32005H0256
Document type
RECO
Sector
Legislation
Date of document
2005-03-08
In force since
2005-03-08
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 über die Entlastung der Kommission zur Ausübung der Rechnungsvorgänge des Europäischen Entwicklungsfonds (6. EEF) für das Haushaltsjahr 2003 (2005/256/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf das am 8. Dezember 1984 in Lomé unterzeichnete Dritte AKP-EWG-Abkommen, gestützt auf das Interne Abkommen 86/126/EWG über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfe der Gemeinschaft , insbesondere auf Artikel 29 Absatz 3, gestützt auf die Finanzregelung vom 11. November 1986 für den 6.

Europäischen Entwicklungsfonds (im Folgenden „ 6. EEF “ genannt), insbesondere auf die Artikel 66 bis 73, nach Prüfung der zum 31. Dezember 2003 festgestellten Haushaltsrechnung und der Übersicht betreffend die Rechnungsvorgänge des 6. EEF sowie des Berichts des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2003 mit den Antworten der Kommission , in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Nach Artikel 29 Absatz 3 des Internen Abkommens wird der Kommission die Entlastung hinsichtlich der Finanzverwaltung des 6. EEF vom Europäischen Parlament auf Empfehlung des Rates erteilt. (2) Die Kommission hat die Rechnungsvorgänge des 6.

EEF im Haushaltsjahr 2003 insgesamt zufrieden stellend ausgeführt — EMPFIEHLT dem Europäischen Parlament, der Kommission Entlastung zur Ausführung der Rechnungsvorgänge des 6. EEF für das Haushaltsjahr 2003 zu erteilen. Geschehen zu Brüssel am 8. März 2005 . Im Namen des Rates Der Präsident J.-C. Juncker

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