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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EG) Nr. 521/2005 der Kommission vom 1. April 2005 über die unbefristete Zulassung eines Zusatzstoffes und die vorläufige Zulassung neuer Verwendungszwecke bestimmter in Futtermitteln bereits zugelassener Zusatzstoffe (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32005R0521
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2005-04-01
In force since
2005-04-05
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die in Anhang I genannte Zubereitung der Gruppe „Enzymes“ wird unbefristet als Zusatzstoff in Futtermitteln unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.

Article 2

Die in Anhang II genannte Zubereitung der Gruppe „Enzymes“ wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen vorläufig für vier Jahre zugelassen.

Article 3

Die in Anhang III genannte Zubereitung der Gruppe „Mikroorganismen“ wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen vorläufig für vier Jahre zugelassen.

Article 4

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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