2006/114/EG: Beschluss des Rates vom 14. Februar 2006 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Maßnahmen des Beschlusses 2002/148/EG zur Einstellung der Konsultationen mit Simbabwe nach Artikel 96 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens
Text
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Article 1
Die Geltungsdauer der in Artikel 2 des Beschlusses 2002/148/EG genannten Maßnahmen wird bis zum 20. Februar 2007 verlängert. Die Maßnahmen werden fortlaufend überprüft. Das Schreiben im Anhang dieses Beschlusses wird an den Präsidenten Simbabwes gerichtet.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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