2006/167/EG: Beschluss des Rates vom 21. Februar 2006 über den Abschluss eines Protokolls zum Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Kriterien und Regelungen zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in Island oder Norwegen gestellten Asylantrags (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Das Protokoll zum Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Kriterien und Regelungen zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in Island oder Norwegen gestellten Asylantrags wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 5 Absatz 2 des Protokolls ( 2 ) vorgesehene Notifizierung vor.
Article 3
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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