2006/234/EG: Beschluss des Rates vom 27. Februar 2006 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Bereich audiovisuelle Medien über die Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an den Gemeinschaftsprogrammen MEDIA Plus und MEDIA-Fortbildung sowie einer Schlussakte
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Article 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Bereich audiovisuelle Medien über die Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an den Gemeinschaftsprogrammen MEDIA Plus und MEDIA-Fortbildung und die Schlussakte werden im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens und der Schlussakte ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Die Kommission vertritt die Gemeinschaft in dem durch Artikel 8 des Abkommens eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss.
Article 3
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 13 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Gemeinschaft ( 2 ) vor.
Article 4
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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