2006/260/EG: Entscheidung der Kommission vom 19. Januar 2005 über die staatliche Beihilfe, die Italien zugunsten der zur Gruppe De Tomaso gehörenden Società Consortile De Tomaso srl und der UAZ Europa srl gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 40) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die staatliche Beihilfe, die Italien zugunsten der Società Consortile De Tomaso srl und der UAZ Europa srl gewähren will, ist gemäß Artikel 87 Absatz 1 des Vertrages bis zu einem Höchstbetrag von 80949501 Euro Bruttosubventionsäquivalent, bezogen auf die Werte von 2003 und bei einem Abzinsungssatz von 5,06 %, mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar.
Article 2
Jede weitere, über den in Artikel 1 genannten Betrag hinausgehende staatliche Beihilfe Italiens für die fraglichen Investitionsprojekte der Società Consortile De Tomaso srl und der UAZ Europa srl ist mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Italienische Republik gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions